Wettbewerbsregeln

Eventbeschreibung und Regeln

Leider nicht ganz unumgänglich, das "Kleingedruckte" großgedruckt:

  1. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist die Professur Systemelektronik der Hochschule Mittweida. Die Preisrichter sind die Mitarbeiter der Professur Systemelektronik. Entschieden wird ausschließlich nach der Anzahl der Likes zum Stichtag auf der Video-Plattform.
  2. Der Videowettbewerb ist für Schüler aller Schularten offen und kostenlos. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einreichen könnt Ihr als Team einer Schule oder Institution, aber auch privat oder private Gruppe. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (siehe Anmeldeformular).
  3. Explizit ausgeschlossen sind professionelle Mediengestalter und gewerbliche Unternehmen. Der Gewinn wird unter allen gültigen Teilnehmern bestimmt.
  4. Eingereicht werden können Filme und Videoclips, die das Thema "Little Makers Challenge" aufgreifen. Sie können alle Ideen rund um (E-)Technik beinhalten. Sie sollten eine maximale Länge von 3 Minuten einhalten.
  5. Nicht zugelassen sind Filme und Videoclips mit rassistischen oder diskriminierenden Inhalten. Die Hochschule behält sich vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
  6. Den Videos muss mindestens der durch die Professur zur Verfügung gestellte Vor- bzw. Abspann angefügt sein. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen müssen alle Videos bis zum 22.3.2022 eingereicht werden.
  7. Dazu muss per E-Mail an die die Mailadresse videocontest@hs-mittweida.de die Freigabe des Downloads des Videos von YouTube    oder    auf ein Upload des Videos auf eine Cloud (bspw. kostenfrei auf mediafire.com ) erfolgen und der Download-Link an die Mailadresse videocontest@hs-mittweida.de gesendet werden.
  8. Anschließend stellt die Professur Systemelektronik die Videos auf einen eigenen YouTube-Kanal und die Teilnehmer bekommen den entsprechenden YouTube-Link zurückgeschickt, so dass gevotet werden kann.
  9. Die Auszählung der Likes wird am 05.04.2022 um 12 Uhr erfolgen. Die Gewinner werden dann zeitnah per Email über ihren Gewinn informiert.
  10. Die gezeigten Filme dürfen von der Organisation des Wettbewerbs zu Bewerbung, Darstellung und Auswertung in Internet, Rundfunk und Fernsehen, Presse, Internet, Video ausschnittweise genutzt werden. Die Filmausschnitte werden dabei immer, wenn sie vom Veranstalter verwendet werden, deutlich mit dem Namen der/des Machers gekennzeichnet. Die Einreicher können ohne Nennung von Gründen jederzeit der Nutzung für Werbungzwecke widersprechen. Die Filmausschnitte werden nach Bekanntwerden des Wiederrufes umgehend aus allen aktiven Werbemaßnahmen der Hochschule entfernt.
  11. Jeder Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Urheber - bei Teams: Miturheber - des eingereichten Beitrages ist und dass er über sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an dem Beitrag allein oder mit den unterzeichnenden Miturhebern freiverfügen darf. Die Teilnehmer sichern zu, dass die abgebildeten Personen und Inhaber ihnen die Berechtigung zur Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen des Wettbewerbs eingeräumt haben. Die Filme werden dem Wettbewerb unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  12. Die Anmeldung eines Films oder Videos bedeutet die Anerkennung des Reglements. Die Haftung des Veranstalters und der von ihm Beauftragten ist - mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reglements unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Reglements im Übrigen unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  14. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier